Einzelimport von Arzneimitteln für Tierärzte nach § 25 TAMG
Tier- und Humanarzneimittel aus Deutschland und der EU für Klein- und Großtiere.
Wir beliefern Tierärzte weltweit mit Tier- und Humanarzneimitteln aus Deutschland und der EU für die Therapie von Klein- und Großtieren, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen.
Für den Bereich Veterinärmedizin importieren wir Medikamente aus allen EU und EWR Staaten – den Import aus Drittstaaten bieten wir nicht an.
Wir beraten Sie ausführlich!
Unsere Leistungen im Überblick
Wir importieren für Sie:
- Nicht in Deutschland erhältliche Medikamente
- Neue Medikamente, die in Deutschland noch nicht auf dem Markt sind
- Tierarzneimittel gegen in Deutschland seltene Krankheiten
- Nicht mehr auf dem Markt erhältliche Tierarzneimittel, sog. Außer-Handel-Artikel
- Tiermedikamente, die aufgrund von Lieferengpässen in Deutschland zeitweise nicht lieferbar sind
Wir helfen bei Recherche, Preisberechnung und Dokumentation.
Durch das seit Januar 2022 geltende, neue Tier-/Arzneimittelrecht (die europäische TAM-Verordnung (EU) 2019/6 und das deutsche TAMG) sowie die geänderte Umwidmungskaskade sind Tierärzte flexibler in der Auswahl zugelassener Medikamente. Die Therapievielfalt bzw. die Palette an Tierarzneimitteln, die in der Therapie angewendet werden dürfen, hat sich erhöht.
Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung von Tier- und Humanarzneimittel und erleichtern Ihnen Preisberechnung und Dokumentation.
Recherche: Datenbank
Änderung der Umwidmungskaskade
Für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tierarten gilt seit der neuen TAM-VO eine geänderte Umwidmungskaskade (nach Art. 112 TAM-VO 2019/6).
Seit Januar 2022 gilt: Gibt es für ein Anwendungsgebiet kein zugelassenes Tierarzneimittel, können Sie als verantwortlicher Tierarzt, insbesondere zur Vermeidung unzumutbarer Leiden, das betreffende Tier mit folgenden Arzneimitteln behandeln:
1. Mit einem zugelassenen Tierarzneimittel aus Deutschland oder der EU für dieselbe oder eine andere Tierart oder für dasselbe oder ein anderes Anwendungsgebiet (Art. 112.1a TAM-VO).
Ist diese Option nicht verfügbar, können Sie:
2. mit einem Humanarzneimittel aus Deutschland oder der EU behandeln, das gemäß der Richtlinie 2001/83/EG oder gemäß der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zugelassen ist (Art 112.1b TAM-VO).
Diese Änderung der Umwidmungskaskade bewirkt, dass alle für die Therapie infrage kommenden EU/ EWR-Tierarzneimittel berücksichtigt werden müssen, bevor ein Humanarzneimittel angewendet werden darf.
Ein Beispiel aus der Praxis
Behandlung der Caninen Leihmaniose mit Miltefosin.
Miltefosin ist dezentral in Spanien, Zypern, Griechenland, Italien, Portugal und Slowenien als Milteforan® 20 mg/ml orale Lösung für Hunde zur Kontrolle der Leishmaniose zugelassen und muss daher zukünftig vor den in Deutschland verfügbaren Mitefosin-haltigen humanmedizinischen Kapseln (Impavido®) angewendet werden.
Sie haben Bedarf an Arzneimitteln für der Lebensmittelgewinnung dienende Tierarten?
Wir beschaffen für Sie auch Tierarzneimittel für Tierarten, die der Lebensmittelgewinnung dienen.
Hier gelten die Umwidmungskaskade Art. 113 TAM-VO für landlebende Tierarten bzw. Art. 114 TAM-VO für im Wasser lebende Tierarten. Rufen Sie uns an – wir beraten Sie!
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