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Die starke Bedeutung von Einzelimporten nach §73.3 AMG

31.12.2020

Arzneimittelversorgung in Deutschland durch Covid-19 noch internationaler als je zuvor!

Einfacher gesagt als getan. Die wichtigsten Infos für einen reibungslosen Einzelimport nach §73,3 thematisieren Jennifer Feische und Corinna Wunderlich in dem Web-Seminar der Health Care Bayern e.V zum Thema: „Arzneimittelversorgung – Durch Corona internationaler denn je!“

Beate Schäfer, Director Regulatory Science Germany, Bristrol-Myers Squibb, berichtete im Zuge des Web-Seminars über die Zulassung, beziehungsweise die verschiedenen Zulassungsverfahren von Arzneimitteln in Deutschland, sowie deren Verfügbarkeit.

Über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Voraussetzungen für einen Arzneimittelimport aus der Perspektive des medizinischen Dienstes der Krankenkassen, informiert Dr. Torsten Opitz, welcher im Fachbereich Arzneimittel, Methoden- und Produktbewertung, des MDK Bayern tätig ist. Speziell thematisiert er in seinem Vortrag, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine sozialmedizinische Prüfung analog eines „Off Label Use“ durchzuführen, um den Import für das Arzneimittel gewährleisten zu können.

Die Risiken von Einzelimporten für die deutschen Apotheken sind nicht außer Acht zu lassen. Tobias König, Inhaber der Anker Apotheke gibt einen genaueren Einblick, welche Herausforderungen deutsche Apotheken bei Arzneimittelimporten zu meistern haben. Hier steht vor allem der hohe Zeitaufwand für Apotheken, sowie finanzielle Schwierigkeiten im Vordergrund, welche erfolgreich gemeistert werden müssen.

Für weitere Informationen rund um die Arzneimittelversorgung in Deutschland und zum Web-Seminar der Referenten Beate Schäfer, Dr. Thorsten Opitz, Corinna Wunderlich, Jennifer Feische, sowie Tobias König steht Ihnen die Health Care Bayern (office@healthcare-bayern.de) zur Verfügung.

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