Verbesserte Erreichbarkeit ab November 2024
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ab 04.11.2024 ist unser Telefon zwischen 12:00 und 13:00 Uhr nicht besetzt. Alternativ können Sie uns per Email an info@ilapo.de oder Fax 089 18940 333 erreichen. Wir geben unser Bestes, den für Sie gewohnten Service aufrecht zu erhalten und danken für Ihr Verständnis. Ihr ilapo Team!
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FAQs

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen an einem Ort beantwortet.

Grundlegende Information

Hier finden Sie wichtige Informationen für Unternehmen, die in Deutschland ansäßig sind.

Wir sind ein spezialisierter Großhändler und arbeiten „on demand“. Wenn Sie also ein bestimmtes Arzneimittel suchen, suchen wir für Sie weltweit danach und bestellen es in dem Land, in dem es verfügbar ist.

Recherchieren Sie bequem in unserem Online-Shop. Sollten Sie Ihr Produkt dort nicht finden, helfen wir Ihnen persönlich weiter.

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Das Bezugsland finden Sie im Online-Shop hinter dem Artikel-Namen.
Die im Online-Shop angezeigte Lieferzeit wird in Arbeitstagen angegeben (Montag–Freitag, exkl. Feiertage). Da wir Ihre Medikamente aus verschiedenen Ländern importieren, variiert die Regellieferzeit je nach Bezugsland.
Nein, in den meisten Fällen muss das Rezept nicht mitgeschickt werden. Falls Sie ein Rezept mitschicken müssen, vermerken wir dies auf Ihrem Angebot oder teilen es Ihnen telefonisch mit.

Bestellen im Online-Shop

Fragen und Antworten rund um Produkte und Bestellabwicklung in unserem Onlineshop

Nutzen Sie Ihren DocCheck Zugang oder registrieren Sie sich für unseren Online Shop. Recherchieren Sie in unserer umfangreichen Datenbank. Sollten Sie im Online-Shop nicht fündig werden, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter des Kunden-Service-Centers gerne weiter!
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Die im Online-Shop angezeigte Lieferzeit wird in Arbeitstagen angegeben (Montag–Freitag, exkl. Feiertage). Da wir Ihre Medikamente aus verschiedenen Ländern importieren, variiert die Regellieferzeit je nach Bezugsland.

Ja, die portofreie Auslieferung ist in Ihrem Kundenstamm gespeichert und wird automatisch übernommen. Aufträge mit einem Warenwert über 100 € können aus versicherungstechnischen Gründen nur über Trans-o-Flex (9,40 €) verschickt werden. Kühlware kann aus Qualitätsgründen ausschließlich über Thermomed (27,50 €) verschickt werden.

Nein, in den meisten Fällen muss das Rezept nicht mitgeschickt werden. Falls Sie ein Rezept mitschicken müssen, vermerken wir dies auf Ihrem Angebot oder teilen es Ihnen telefonisch mit.
Da das Arzneimittel ausschließlich für Sie sowie im Ausland bestellt wird, sind Stornos und Retouren schwer bis gar nicht möglich. Wir empfehlen, im Voraus alle Details mit dem Kunden abzuklären und gegebenenfalls eine Anzahlung zu verlangen.
Informationen hierzu finden Sie in unserem Ärzteflyer. Vordruck zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Ärzteflyer
Ja, alle Artikelinformationen, die Sie in unserem Online-Shop erhalten, sind tagesaktuell.
Das Bezugsland finden Sie im Oline-Shop hinter dem Artikel-Namen.

Der Kalkulator berechnet die Verkaufspreise automatisch gemäß der Arzneimittelpreisverordnung bei verschreibungspflichtigen Einzelimporten.

(d.h. AEK +3% +8,76 € +19 % MwSt.

Beachten Sie bitte, dass der angezeigte Verkaufspreis keine Portokosten beinhaltet. Die aktuellen Portokosten können Sie über die bereitgestellte Verlinkung einsehen.

mehr Info

Recht & Haftung

Hier finden Sie wichtige Informationen für Unternehmen, die in Deutschland ansäßig sind.

Nur Rezepte aus EU-Länder dürfen beliefert werden. Falls eine Verordnung aus einem Drittstaat vorliegt, muss das Rezept von einem Arzt in der EU umgeschrieben werden.
Für Medikamente aus Drittstaaten immer (z. B. USA, Japan, Kanada, Schweiz). Einzelimporte aus der EU müssen nach den in Deutschland geltenden Kriterien eingestuft werden. Diese Einstufung (apothekenpflichtig/rezeptpflichtig) übernehmen wir für Sie.
Informationen hierzu finden Sie in unserem Dokumentations-Bogen.
zum Formular
Nein, dies ist nicht erlaubt (gemäß §73.3 AMG). Arzneimittel, die in Deutschland als verschreibungspflichtig eingestuft sind, müssen mit einem Rezept eines Humanmediziners dokumentiert werden. Ein Rezept eines Heilpraktikers reicht in diesem Fall nicht aus. Eine Abgabe von einzelimportierten Arzneimitteln für den Sprechstundenbedarf ist nicht erlaubt.
Nein, dies ist nicht erlaubt (gemäß §73.3 AMG). Eine Ausnahme gilt für Krankenhausapotheken. Für Antidote gilt: Laut §73.3 Satz 3 ist Bevorratung erlaubt, wenn im Geltungsbereich des Gesetzes Arzneimittel, die vorrätig gehalten werden müssen, in Deutschland nicht verfügbar sind. Antidote werden üblicherweise in den Notfalldepots der Apothekerkammern gelagert.
Nein.
Ja, eine Belieferung von Tierärzten mit Tierarzneimitteln, die in Deutschland nicht verfügbar und im EU-Raum als Veterinärarzneimitteln zugelassen sind, ist generell erlaubt. Bei der Einfuhr von Tierarzneimitteln muss die TAM-Verordnung (EU) §25 TAMG beachtet werden. Tierarzneimittel aus Drittstaaten sind vom Einzelimport ausgeschlossen.
Ja, das ist gem. §25 TAMG möglich.
  • Wenn Arzneimittel in Deutschland nicht verfügbar sind.
  • Wenn Medikamente aufgrund von Lieferengpässen in Deutschland zeitweise nicht lieferbar sind
  • Wenn Wirkstärke und Darreichungsform nicht verfügbar sind
  • Wenn die Indikationsstellung von dem an sich vergleichbaren Präparat in Deutschland abweicht
  • Bei Innovationen/Orphan Drug - Bei Tierarzneimitteln, die in Deutschland nicht verfügbar sind und im EU-Raum als Veterinärarzneimittel zugelassen sind (Tierarzneimittel aus Drittstaaten sind vom Einzelimport ausgeschlossen)
  • Wenn Medikamente alternative Hilfsstoffe enthalten (therapeutische Notwendigkeitserklärung erforderlich)


Jedes eingeführte Medikament muss den Vorgaben des §73.3 AMG entsprechen. Diese Prüfung übernehmen wir für Sie. Wir bieten ausschließlich Ware an, die den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht.

Alle von uns angebotenen und vertriebenen Arzneimittel werden pharmazeutisch und rechtlich geprüft. Vor dem Anbieten bzw. Importieren jedes Arzneimittels führen wir die folgenden Prüfungen durch:

  • Bedenklichkeit
  • Verkehrsfähigkeit
  • Verschreibungspflicht
  • Betäubungsmittel-Status
     

Vorgaben des §73.3 AMG Außerdem werden all unsere Arzneimittel:

  • aus sicheren Quellen bezogen (sorgfältig ausgewählte und vor Ort auditierte Lieferanten)
  • sicher und schonend transportiert (ausgewählte Transportfirmen und spezielle Ambient- und Kühlboxen)
  • vor Ort auf Unversehrtheit und Fälschung geprüft (nur einwandfreie Ware verlässt unser Haus)

Abrechnung

Hier finden Sie wichtige Informationen für Unternehmen, die in Deutschland ansäßig sind.

Wir empfehlen, die Kostenübernahme vor der Bestellung mit der Kasse abzuklären.
Kostenübernahmeantrag
Wir empfehlen die Preisberechnung nach Arzneimittelpreisverordnung: Rp: AEK + 3 % + 8,76 € + 19 % MwSt. Ap: AEK + Aufschlag nach Taxe + 19 % MwSt.
Taxier-Hilfe: PZN 9999637 für Beschaffungskosten PZN 9999117 für verschreibungspflichtige Einzelimporte PZN 9999206 für NICHT verschreibungspflichtige Einzelimporte
Die Krankenkasse fordert üblicherweise den Rabatt ein. Bei Vereinbarung eines SEPA-Mandats müssen Sie den Skonto nicht an die Krankenkasse weitergeben.

Alle Infos hierzu finden Sie in unserer Versandkostenliste.

Ja, bei Bankeinzug bekommen Apotheken 5 % Skonto.
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